Discussion:
Gehaltserhöhung nach Trennung
(zu alt für eine Antwort)
Oliver Baur
2003-12-31 00:18:21 UTC
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Hallo zusammen und fröhliche Weihnachten nachträglich !

Ich hoffe es ging bei Euch auch einigermaßen glimpflich ab wie bei mir.

Erlaubt, daß ich mich endlich mal kurz vorstelle (bisher seit über einem Jahr stiller Mitleser) wenn ich schon eine Frage habe.

Ich bin 34, mit einer Tochter 11 und einer Noch-Frau (10 Jahre verheiratet gewesen, bevor dann vor 14 Monaten die Trennung in
gegenseitigem Einverständnis kam). Wir haben gemerkt, daß es nicht mehr ging und haben es freundschaftlich auseinander gehen
lassen. Außer ein paar kleinen Reibereinen hier und da und dummen Sprüchen meiner Frau bzgl. meiner neuen (die soll ich schon
vorher gehabt haben) ging es bisher auch recht friedlich ab. Viele erfahrene sagen sogar, es sei zu friedlich. Sogar Nikolaus
haben wir gemeinsam bei Freunden gefeiert. Wenn die Kleine zu mir gebracht oder geholt wird (wir haben uns derzeit auf gemeinsames
Sorgerecht geeinigt und so soll es auch bleiben da ich einen tollen Draht zu der "Kleine" hab) dann trinken wir sogar zusammen
Kaffee, reden über belangloses und das was es bzgl. Kind so zu reden gibt. Wenn meine Neue dann bei mir ist, wird die sogar
"freundlich" mit ins Gespräch eingebunden. Also alles "bestens". Auch sonst schließen wir uns regelmäßig (fast täglich) kurz um
über die Kleine austausch zu halten und gemeinsam Dinge zu beschließen. Rein rechtlich ist auch alles friedlich. Sie hat über
einen Anwalt sagen lassen was sie will und das bekommt sie (Sie will nur für das Kind -was ich gerne zahle- und einen kleinen
Obulus -unter Liste-für sich ). Wir hatten uns auch darauf geeinigt, daß ihr Anwalt die Scheidung einreicht und ich ohne ins
Rennen gehe. Statt dessen wollten wir die Kosten bei Einhaltung der bisherigen Abmachungen teilen.
Ich weiß -perfekte Trennung- werden jetzt viele sagen, deren Geschichte ich hier gelesen habe.

Jetzt aber meine Frage:
(Vorbeschreibung)
Mit ein Trennungsgrund war mein Lebenswandel. Ich habe neben meinem Job auch noch auf selbstständig gemacht. Webdesign und
Software-Entwicklung. Heim aus dem Büro und dann gleich da an die Kiste oder zu Kunden. Leider nur mit teilweisem Erfolg. Meine
NochFrau hat mir immer vorgeworfen alles wäre wichtiger als Familie und ich sähe in Ihr nur Frau zum Putzen, Kochen und Naja..(!)
Hatte nicht ganz unrecht. Ich habe die Nächte durchgeackert und die Wochenenden verpennt. Familie war nur auf Kind und das
Nötigste begrenzt. Und das nur, weil ich den beiden was bieten wollte.
Nun habe ich aber den "Durchbruch". Ich habe durch mein Nebengewerbe einiges an KnowHow, was mir nach der Trennung auch
hauptberuflich weiter geholfen hat. Und das bedeutet ab 1.1. auch mehr Kohle. Leider hat sie das schon direkt durch einen
befreundeten Kollegen mitbekommen. Die Scheidung hat sie ebenfalls nicht pünktlich eingereicht, weil sie dauernd irgendwelche
Dinge in Ihrem Leben hat, die Sie zeitlich davon abhalten. Will sie im JAnuar aber machen wenn es wieder ruhig ist

Frage:
Das Trennungsjahr war zum 1.10.2003 eingehalten. Wenn Sie jetzt im Januar die Scheidung einreicht und die Rechnung vom Gericht
erstellt wird, wie rechnet sich dann der Unterhalt. Nach dem Trennungszeitpunkt oder nach dem aktuellen Gehalt. Wie gehe ich vor,
daß alles,was ich jetzt durch neue Leistung mehr erbringe MIR sichere?
Haltet mich nicht für Egoistisch (Tolle Trennung und dann Geld geizen) aber zum einen braucht sie keine Miete zahlen wie ich (hat
Eigentum) und die Kleine ist zu etwa 1/3 bei mir und sie bekommt volles Geld.


Was meint Ihr dazu?

Viele Grüße und vor allem ALLES, ALLES Gute für das Jahr 2004

Oli
Winfried Weihrauch
2003-12-31 13:19:29 UTC
Permalink
Post by Oliver Baur
Das Trennungsjahr war zum 1.10.2003 eingehalten. Wenn Sie jetzt im Januar die Scheidung einreicht und die Rechnung vom Gericht
erstellt wird, wie rechnet sich dann der Unterhalt. Nach dem Trennungszeitpunkt oder nach dem aktuellen Gehalt. Wie gehe ich vor,
daß alles,was ich jetzt durch neue Leistung mehr erbringe MIR sichere?
Es errechnet sich immer aktuell. Alles das, was Du durch zusätzliche
Leistung erwirtschaftest, kommt auch den Unterhaltsverpflichteten
zugute. Für viel Väter ist es daher so, daß sich Leistung nicht mehr
lohnt.

WW
Winfried Weihrauch
2003-12-31 13:20:58 UTC
Permalink
Post by Oliver Baur
Das Trennungsjahr war zum 1.10.2003 eingehalten. Wenn Sie jetzt im Januar die Scheidung einreicht und die Rechnung vom Gericht
erstellt wird, wie rechnet sich dann der Unterhalt. Nach dem Trennungszeitpunkt oder nach dem aktuellen Gehalt. Wie gehe ich vor,
daß alles,was ich jetzt durch neue Leistung mehr erbringe MIR sichere?
Es errechnet sich immer aktuell. Alles das, was Du durch zusätzliche
Leistung erwirtschaftest, kommt auch den Unterhaltsberechtigten
zugute. Für viel Väter ist es daher so, daß sich Leistung nicht mehr
lohnt.

WW
M. Klock
2003-12-31 14:37:50 UTC
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"Oliver Baur" <Top-***@gmx.li> schrieb im Newsbeitrag news:bst4ll$8oa$03$***@news.t-online.com...

Hallo Oliver,
Post by Oliver Baur
Ich hoffe es ging bei Euch auch einigermaßen glimpflich ab wie bei mir.
Ja, danke. Es ist übrigens eine einschneidende Erfahrung, als
alleinerziehende Mutter eines Tages das erste mal Weihnachten quasi
"kinderlos" zu sein. Anders, als es leider so viele getrennte Eltern unter
schlimmen Umständen erleben, wenn sie nicht mehr mit ihren Kindern
zusammenleben können, aber doch so, daß man über die vergangenen Jahre
reflektieren möchte. Vielleicht wird es den einen oder anderen hier etwas
trösten, hin und wieder daran zu denken, daß Kinder auch von Muttern eines
Tages weggehen, und selber entscheiden können, wo sie mit wem Weihnachten
feiern wollen. Unser Sohn wollte Heiligabend nicht angerufen werden, sondern
an einer Feier an seinem neuen Wohnsitz teilnehmen, natürlich ganz ohne
seine Eltern. Den 1. und 2. Weihnachtstag kam er aber vorbei, um mich zu
besuchen, was mich sehr freute... eben weil es nicht selbstverständlich ist,
sondern sein zwangloser Wunsch war. Ich würde anderen Eltern dieses Gefühl
gönnen, ihre Kinder dadurch, daß man die Wünsche des Kindes auch in Bezug
auf Umgang mit dem/der Ex immer respektierte, nie verloren zu haben.
Post by Oliver Baur
Ich weiß -perfekte Trennung- werden jetzt viele sagen, deren Geschichte
ich hier gelesen habe.

Und es gibt sie doch...! Es freut mich für Euch, daß auch Ihr diese
Erfahrung machen könnt.
Ich kann von meiner Ehe zwar nicht behaupten, daß ich ähnliches erleben
durfte, aber zumindest eine andere Trennung nach langjähriger Partnerschaft
verlief auch so anständig, daß ich einen neuen Glauben an die Möglichkeit
konsensueller Trennungen fand. Bei meinem neuen Partner ist es ähnlich,
freundlicher Kontakt zur Ex besteht ebenfalls noch, eine solche Häufung
macht dann doch Hoffnung, daß Trennungskriegsspiele und solche Dinge nicht
immer zwingend auftreten müssen.
Post by Oliver Baur
Das Trennungsjahr war zum 1.10.2003 eingehalten. Wenn Sie jetzt im Januar
die Scheidung einreicht und die Rechnung vom Gericht
Post by Oliver Baur
erstellt wird, wie rechnet sich dann der Unterhalt. Nach dem
Trennungszeitpunkt oder nach dem aktuellen Gehalt. Wie gehe ich vor,
Post by Oliver Baur
daß alles,was ich jetzt durch neue Leistung mehr erbringe MIR sichere?
Es richtet sich nach dem aktuellen Einkommen, und Veränderungen des
Einkommens können fortwährend berücksichtigt werden. Das heißt, wenn Summe X
errechnet wurde, zwischenzeitlich aber nur noch Einkommen Y erzielt wird,
kann sich Summe X in Summe Z abändern lassen. Davon liest man gerade hier
häufig, daß zB der Unterhaltspflichtige einen besser bezahlten Job bekommt,
die Ex davon erfährt und gleich eine Neuberechnung des Unterhaltes
beantragt. Am Versorgungsausgleich ändert sich dann aber nichts mehr, das
wird zum Zeitpunkt des VA festgelegt und gilt ab dann i.d.R. (IANAL, es soll
m.W. nur wenige anderslautende Urteile geben) unwiderruflich.

Vielleicht wirken sich Einnahmen, die Du durch selbständige Tätigkeit hast,
ohnehin im Januar noch nicht aus. Ich denke z.B. an Rechnungsstellungen, die
zwar im Januar getätigt werden, aber von Kunden erst Februar bezahlt werden.
Bei einer Gehaltserhöhung im Arbeitsverhältnis kann ich mir nur die
Konstellation vorstellen, daß diese verschoben wird, was einem Arbeitgeber
seltsam erscheinen mag, aber die aktuelle Berechnung nicht beeinflussen
kann, weil man nicht mit zukünftigen Einnahmen spekulieren kann.

Ich wünsche ebenfalls ein gutes Jahr 2004!

Gruß
Mona
Caligula
2003-12-31 15:15:03 UTC
Permalink
In article <bsun53$gov$07$***@news.t-online.com>, M. Klock says...


[... unendlich viel Duennpfiff ...]

Klock, halts Maul und verpiss Dich endlich.

Ave
Caligula
Oliver Baur
2004-01-02 12:48:39 UTC
Permalink
Hallo Mona und Winfried,

danke für Eure Antworten. Klar ist das einerseits frustierend wenn die Ex immer mit an der Leistung profitieren wird, noch dazu,
da ich speziell den Job auch erst dadurch bekommen habe, daß ich nicht mehr so zeitlich gebunden bin wie früher mit Familie. Aber
sei´s drum. ICh habe mittlerweile nochmal in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen und Glück gehabt. Die alte Grundlage war gerade
ion einer neune Prsistaffel und die neuen Grundlage nach gehaltserhöhung ist gerade noch in der gleichen. Gott sei dank hat unsere
Personalabteilung da mal ein wenig zu viel gegeizt. :-)
Aber auch die nächste Chance merh Geld für mich (und so auch für sie) werde ich annehmen. Will schließlich wieder hoch kommen.

Nochmal danke Euch beiden für die Hinweise.

Oliver

P.S.:
An Caligula: Ich verfolge schon länger Deine/Eure Streitereien untereinander und ehrlich gesagt sind mir die SCHEISSEGAL. Aber
wenn mir jemand einen Tip gibt, dann kannst Du entweder
1.) Deine Meinung dazu geben wenn Du der Ansicht bist es ist anders als von der Person geschildert, oder
2.) um es mit Dienen Worten zu sagen verschone uns mit Dienem Dünnpfiff, halts Maul und verpiss Dich.

Sorry wenn ich es so hart sagen muß, aber ich lese die Gruppe wegen des Meinungsaustausches und nicht wegen der Spürche. Macht das
doch bitte separat aus.

DANKE & NICHT S FÜR UNGUT!!!!

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