Discussion:
Mutter im Wachkoma, Eltern nicht verheiratet – Behörde steckt Baby Florian in Pflegefamilie
(zu alt für eine Antwort)
Bernd Meier
2007-02-05 04:14:02 UTC
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Vater fleht: Gebt mir mein Kind zurück!
Von DANIELA STOHN

Liebevoll drückt Josef Brauchle (40) seinen Sohn Florian an sich.
Er möchte den Kleinen endlich bei sich haben.
...
Aber er darf dem Baby keinen Namen geben, auch nicht zu sich nach Hause
holen.
Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der Mutter
verheiratet ist!

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/02/05/vater-kind/mutter-koma-sorgerecht.html
Thomas Fuchs
2007-02-05 07:47:51 UTC
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Post by Bernd Meier
Vater fleht: Gebt mir mein Kind zurück!
Von DANIELA STOHN
Liebevoll drückt Josef Brauchle (40) seinen Sohn Florian an sich.
Er möchte den Kleinen endlich bei sich haben.
...
Aber er darf dem Baby keinen Namen geben, auch nicht zu sich nach Hause
holen.
Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der Mutter
verheiratet ist!
Tja mein Lieber, das ist real existierende Rechtssprechung in einem real
existierenden Rechtsstaat mit seinen real existierenden Gesetzen und
Urteilen - teils aus der Nazizeit, teils davor. Verurteilte Fahnenflüchtige
des Zweiten Weltkrieges sind beispielsweise bis heute noch nicht allesamt
rehabilitiert im real existierenden Rechtsstaat "BRD". Na und
Kindesentziehungen haben doch Tradition. Beispielsweise wurden seinerzeit
polnischen Eltern besonders "arische" Kinder entzogen. Da man das heute
nicht mehr so einfach mit polnischen Kindern machen kann, wird den Vätern
unehelicher Kinder das leibliche Kind entzogen - traditionell bedingt - zum
"Wohle" des Kindes. _Das_ ist das Gesicht eines real existierenden
Rechtsstaates!
Post by Bernd Meier
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/02/05/vater-kind
mutter-koma-sorgerecht.html

Fup2d.s.r.m
Max Bauer
2007-02-05 08:47:58 UTC
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Post by Bernd Meier
Vater fleht: Gebt mir mein Kind zurück!
Von DANIELA STOHN
Liebevoll drückt Josef Brauchle (40) seinen Sohn Florian an sich.
Er möchte den Kleinen endlich bei sich haben.
...
Aber er darf dem Baby keinen Namen geben, auch nicht zu sich nach Hause
holen.
Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der Mutter
verheiratet ist!
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/02/05/vater-kind/mutter-koma-sorgerecht.html
Es ist sicherlich dem Kindswohl dienlich, wenn dieser Fall in der
Bild-Zeitung ausgetragen wird. Das ist sehr gut, denn das BGB sagt nämlich:

§ 1678, Abs. 2: Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie nach
§ 1626a Abs. 2 allein zustand, und besteht keine Aussicht, dass der
Grund des Ruhens wegfallen werde, so hat das Familiengericht die
elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen, wenn dies dem
Wohl des Kindes dient.
Anne Kaeppes
2007-02-05 09:32:36 UTC
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Max Bauer wrote:
... wenn dies dem
Post by Max Bauer
Wohl des Kindes dient.
Bei dieser Auslegung sind die Behörden und Gerichte sehr phantasievoll...
Max Bauer
2007-02-05 09:39:52 UTC
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Post by Anne Kaeppes
... wenn dies dem
Post by Max Bauer
Wohl des Kindes dient.
Bei dieser Auslegung sind die Behörden und Gerichte sehr phantasievoll...
Kann sein. Aber es bedarf nicht sonderlich viel Phantasie sich
vorzustellen, was das Familiengericht von so einer Heulsuse hält, die
zur Bildzeitung rennt. (Oder sich kreuzigen lässt, wie dieser notorische
Vollpfosten, der offenbar glaubt er würde irgendwas erreichen, wenn er
sich nur die ganze Zeit wie ein Irrer aufführt)
Anne Kaeppes
2007-02-05 10:07:23 UTC
Permalink
Post by Max Bauer
Kann sein. Aber es bedarf nicht sonderlich viel Phantasie sich
vorzustellen, was das Familiengericht von so einer Heulsuse hält, die
zur Bildzeitung rennt. (Oder sich kreuzigen lässt, wie dieser notorische
Vollpfosten, der offenbar glaubt er würde irgendwas erreichen, wenn er
sich nur die ganze Zeit wie ein Irrer aufführt)
Du meinst, die *nicht-öffentlichen* Sitzungen, wo sich ganz sicher
RIchter und Behörden (=Jugendämter) zum Deppen machen und zudem noch
auf Kosten von Kindern und deren Eltern, ist korrekter?

Wenn du was erreichen willst:
- Kostet es sehr viel Geld. Meine gesamten Verfahren zum Thema
Unterhalt, Umgang haben so ca. 15000 Euro (bisher) gekostet. PKH gab es
selten, bei Unterhalt nie, trotz Null-Einkommen. Selbst die Klagen
wurden erst zugestellt, nachdem die Gerichtskosten bezahlt wurden. Das
nenne ich Rechtsstaat...
- Brauchst du sehr viel Zeit. Mein aktuelles Verfahren liegt nun seit
über einem Jahr vor Gericht, Urteilsverkündung wurde jetzt zum dritten
Mal verschoben. Rein rechtlich gesehen habe ich recht, aber sowas darf
man als Mann ja nicht bekommen. Also wird die Situation ausgesessen.

Meines Erachtens ist es schon lange an der Zeit, die Meinung der
Öffentlichkeit dazu zu führen, auch entsprechend zu reagieren, z.B.
durch Abwahl der Regierungen, die einem das angetan haben.
christian.steinmetz | ng
2007-02-05 13:26:56 UTC
Permalink
Post by Max Bauer
Post by Anne Kaeppes
Bei dieser Auslegung sind die Behörden und Gerichte sehr phantasievoll...
Kann sein.
Nein, Realität.
Post by Max Bauer
Aber es bedarf nicht sonderlich viel Phantasie sich
vorzustellen, was das Familiengericht von so einer Heulsuse hält, die
zur Bildzeitung rennt.
Ach, wer glaubst Du, nimmt sich sonst dieser Sachen an? Wenn die
Gesetzgebung schon grundsätzlich gegen Väter spricht? Den Mütter
brauchen die "Erziehungsfähigkeit" per se nicht zu erbringen. Da kann
die wankend vor dem Amt stehen, das interessiert keinen. Fehlt beim
Vater aber ein Knopf, ist Vorsicht geboten.

(Oder sich kreuzigen lässt, wie dieser notorische
Post by Max Bauer
Vollpfosten, der offenbar glaubt er würde irgendwas erreichen, wenn er
sich nur die ganze Zeit wie ein Irrer aufführt)
Sehr charmant. Wieso führt der sich wie ein Irrer auf? Er übernimmt
Verantwortung, will Verantwortung übernehmen und ist nichts anderem als
einer dilettantischen Gesetzgebung aufgesessen, die Herkunft und
Elternrecht ignoriert. Und grundsätzlich dem Vater Erziehungsfähigkeit
abspricht, das Jugendamt übernimmt ja freundlicherweise Vormundschaft
für den Fall des Fehlens der Mutter. Gilt das auch für Väter?
Wohlweislich nicht, dazu müssten zu viele Vormundschaften angenommen werden.

Welcher Pfosten lässt Dich denn nicht in Ruhe?
--
christian.steinmetz

************************************************************************
Der Klügere gibt nach. Daher sind auch so viele Dumme an der Macht.
(das.war.ich)
************************************************************************
peter van haag
2007-02-05 10:38:34 UTC
Permalink
Post by Bernd Meier
Vater fleht: Gebt mir mein Kind zurück!
Von DANIELA STOHN
Liebevoll drückt Josef Brauchle (40) seinen Sohn Florian an sich.
Er möchte den Kleinen endlich bei sich haben.
...
Aber er darf dem Baby keinen Namen geben, auch nicht zu sich nach Hause
holen.
Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der Mutter
verheiratet ist!
warum heiratet er sie denn nicht?

PvH
Anne Kaeppes
2007-02-05 11:01:08 UTC
Permalink
Post by peter van haag
warum heiratet er sie denn nicht?
Es gibt Grenzen, die sollte ein Mann grundsätzlich in Deutschland
niemals überschreiten...
Realname
2007-02-05 11:48:47 UTC
Permalink
Post by peter van haag
warum heiratet er sie denn nicht?
Heirat in Deutschland kommt dem finanziellen Selbstmord gleich
(Unterhaltsrecht).

Realname
J. Timme
2007-02-05 15:02:12 UTC
Permalink
Post by Realname
Post by peter van haag
warum heiratet er sie denn nicht?
Heirat in Deutschland kommt dem finanziellen Selbstmord gleich
(Unterhaltsrecht).
Hmmm... Hast Du Christine adoptiert?

Jutta
Tomªs Nªgel
2007-02-05 12:20:45 UTC
Permalink
Post by peter van haag
warum heiratet er sie denn nicht?
Wie soll eine hirntote Frau einer Ehe zustimmen?
Anne Kaeppes
2007-02-05 14:47:40 UTC
Permalink
Post by Tomªs Nªgel
Post by peter van haag
warum heiratet er sie denn nicht?
Wie soll eine hirntote Frau einer Ehe zustimmen?
Bei Männer klappt das ja...
Michael Berger
2007-02-05 13:03:45 UTC
Permalink
Post by peter van haag
Post by Bernd Meier
Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der Mutter
verheiratet ist!
warum heiratet er sie denn nicht?
Heirate mal jemanden, der im Wachkoma liegt. Wie soll diese Person denn
"ja"sagen konnen?

MB
hubsi
2007-02-05 14:55:35 UTC
Permalink
Post by peter van haag
warum heiratet er sie denn nicht?
Vielleicht weil sie gerade etwas unpässlich ist?
--
"Wir haben das Glueck erfunden",
sagen die letzten Menschen und blinzeln.
Ralf Schulz
2007-02-05 12:17:06 UTC
Permalink
Post by Bernd Meier
Vater fleht: Gebt mir mein Kind zurück!
Von DANIELA STOHN
Liebevoll drückt Josef Brauchle (40) seinen Sohn Florian an sich.
Er möchte den Kleinen endlich bei sich haben.
...
Aber er darf dem Baby keinen Namen geben, auch nicht zu sich nach Hause
holen.
Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der Mutter
verheiratet ist!
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/02/05/vater-kind/mutter-koma-sorgerecht.html
Ich denke, Margot Honnecker ist in Chile?
Patrick Kursawe
2007-02-05 13:51:37 UTC
Permalink
Post by Bernd Meier
Vater fleht: Gebt mir mein Kind zurück!
Von DANIELA STOHN
Liebevoll drückt Josef Brauchle (40) seinen Sohn Florian an sich.
Er möchte den Kleinen endlich bei sich haben.
...
Aber er darf dem Baby keinen Namen geben, auch nicht zu sich nach Hause
holen.
Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der Mutter
verheiratet ist!
[...]

Und alles nur weil weder er noch die "Zeitung" an die Möglichkeit gedacht
haben, daß seit ein paar Jahren in Deutschland auch unverheiratete Eltern
das gemeinsame Sorgerecht haben können (wenn auch nur mit Zustimmung der
Mutter) - und man dies auch vor der Geburt des Kindes erklären kann.


Viel Spaß noch,

Patrick
Anne Kaeppes
2007-02-05 14:49:04 UTC
Permalink
Post by Patrick Kursawe
Post by Bernd Meier
Vater fleht: Gebt mir mein Kind zurück!
Von DANIELA STOHN
Liebevoll drückt Josef Brauchle (40) seinen Sohn Florian an sich.
Er möchte den Kleinen endlich bei sich haben.
...
Aber er darf dem Baby keinen Namen geben, auch nicht zu sich nach
Hause holen.
Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der
Mutter verheiratet ist!
[...]
Und alles nur weil weder er noch die "Zeitung" an die Möglichkeit
gedacht haben, daß seit ein paar Jahren in Deutschland auch
unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben können (wenn auch
nur mit Zustimmung der Mutter) - und man dies auch vor der Geburt des
Kindes erklären kann.
An was man nicht alles denken muss... bevor man "ablebt"...
L.H.
2007-02-05 14:50:53 UTC
Permalink
Post by Anne Kaeppes
Post by Patrick Kursawe
Post by Bernd Meier
Vater fleht: Gebt mir mein Kind zurück!
Von DANIELA STOHN
Liebevoll drückt Josef Brauchle (40) seinen Sohn Florian an sich.
Er möchte den Kleinen endlich bei sich haben.
...
Aber er darf dem Baby keinen Namen geben, auch nicht zu sich nach
Hause holen.
Denn er hat kein Sorgerecht. Und alles nur, weil er nicht mit der
Mutter verheiratet ist!
[...]
Und alles nur weil weder er noch die "Zeitung" an die Möglichkeit
gedacht haben, daß seit ein paar Jahren in Deutschland auch
unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben können (wenn auch
nur mit Zustimmung der Mutter) - und man dies auch vor der Geburt des
Kindes erklären kann.
An was man nicht alles denken muss... bevor man "ablebt"...
:-)
Ralf Schulz
2007-02-05 15:05:19 UTC
Permalink
Post by Patrick Kursawe
Und alles nur weil weder er noch die "Zeitung" an die Möglichkeit gedacht
haben, daß seit ein paar Jahren in Deutschland auch unverheiratete Eltern
das gemeinsame Sorgerecht haben können (wenn auch nur mit Zustimmung der
Mutter) - und man dies auch vor der Geburt des Kindes erklären kann.
Und alles nur, weil es keine denkenden uznd fähigen Menschen in den
Jugendämtern gibt. Es dürfte offensichtlich sein, dass ein Pärchen, welches
zusammen lebt und ein gemeinsames Kind hat, dieses auch gemeinsam groß
zieht und erzieht. Daran ändert ein blöder Schriebs nicht, den man evtl
vergessen hat oder über deren Bedeutung man nicht unterrichtet wurde. Haben
Kind und Vater den selben polizeilichen Wohnsitz, sollte man schon davon
ausgehen können, dass die Eltern und das Kind eine Familie darstellen. zur
Not kann man ja Nachbarn befragen (macht doch das Sozialamt auch). Das das
angebliche Wohl des Kindes an einem Zettel hängt, auf dem "Sorgerecht"
steht, ist schon ziemlich pervers. Wozu gibts eigentlich die
Vaterschaftsanerkennung? Ach so, zum zahlen.
hubsi
2007-02-05 15:35:14 UTC
Permalink
Post by Ralf Schulz
vergessen hat oder über deren Bedeutung man nicht unterrichtet wurde. Haben
Kind und Vater den selben polizeilichen Wohnsitz, sollte man schon davon
ausgehen können, dass die Eltern und das Kind eine Familie darstellen.
Wenns um Unterhalt geht klappt das schon lange.
--
"Wir haben das Glueck erfunden",
sagen die letzten Menschen und blinzeln.
Ralf Schulz
2007-02-05 16:05:58 UTC
Permalink
Post by hubsi
Post by Ralf Schulz
vergessen hat oder über deren Bedeutung man nicht unterrichtet wurde. Haben
Kind und Vater den selben polizeilichen Wohnsitz, sollte man schon davon
ausgehen können, dass die Eltern und das Kind eine Familie darstellen.
Wenns um Unterhalt geht klappt das schon lange.
Ja, bei Hartz 4 auch.

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