Manuel
2010-04-01 11:10:04 UTC
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Hallo!Raw Message
Die Mutter meines Sohnes bekam bis vor kurzem noch einen monatlichen
Betrag Kindesunterhalt überwiesen, der über der Berechnungsgrundlage der
Düsseldorfer Tabelle und über dem ursprünglich offiziell berechneten
Unterhalt lag - einfach weil ich neben meinen persönlichen Bemühungen um
meinen Sohn auch finanziell das mir Mögliche tun wollte.
Nun ist es so, dass sie aufgrund irgendwelcher Querelen mit
irgendwelchen Behörden/Institutionen/Ämtern meine Zahlungen auf das ihr
zustehende Minimum - den anfangs berechneten Unterhalt - begrenzen
möchte, wohl aus dem Grunde, damit sie mit einem möglichst geringen
Einkommen da steht.
Nun wurde ja zu Beginn des Jahres 2010 die Düsseldorfer Tabelle neu
berechnet, die zu zahlenden Beträge angehoben. Ich hab mich in der
Vergangenheit immer an der Tabelle orientiert, d.h. immer mehr gezahlt,
als ursprünglich im berechneten Unterhaltstitel veranschlagt worden war.
Muss ich jetzt den Unterhaltstitel formal bei der zuständigen Stelle
anpassen lassen? Kann ich das überhaupt? Oder muss es die
unterhaltsberechtigte Person, in diesem Fall die Mutter meines Sohnes
veranlassen? Wie sieht das für die Zukunft aus, wenn mein Sohn z.B. die
nächste Altersgrenze erreicht hat und nach der Tabelle mehr zu zahlen
ist oder wenn die Beträge in der Tabelle wieder angehoben werden? Muss
ich dann jedesmal meinen Zahlbetrag neu anpassen lassen?
Ich danke schon einmal vorab für alle konstruktiven Hinweise und Antworten.
Manuel